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Personenbezogene Daten & DSGVO

Datenschutzerklärung

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Lesehinweis. Diese Seite ist eine Übersetzung zu Informationszwecken. Die Benutzeroberfläche von Compass ist nach der Anmeldung ausschließlich auf Englisch verfügbar; eine deutsche Version der Anwendung wird nicht angeboten. Bei Auslegungsunterschieden mit dieser Übersetzung ist allein der englische Text maßgeblich.

1. Einleitung

Compass ist eine Plattform für politische Intelligence, betrieben von CL Corporate Affairs Consulting E.I. (nachfolgend “CL” oder “CL Corporate Affairs Consulting”, in diesem Dokument gleichbedeutend verwendet), mit Sitz in 1 avenue de l’Observatoire, 75006 Paris, Frankreich (VAT: FR58902992189) und einer Repräsentanz in Avenue de Tervueren 103, B-1040 Brüssel, Belgien. Diese Datenschutzerklärung erläutert, wie wir personenbezogene Daten innerhalb der Compass-Plattform erheben, verwenden und schützen, in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 (der “DSGVO”) und dem französischen Loi Informatique et Libertés.

Compass wird von einer aktiv tätigen Public-Affairs-Beratung entwickelt und betrieben und kann Berufskollegen, internen Public-Affairs-Teams, Branchenverbänden, NGOs und anderen Organisationen zur Verfügung gestellt werden, deren Tätigkeit sich mit unserem eigenen Praxisfeld überschneidet. Dieser besondere Kontext prägt die Art und Weise, wie wir die Plattform gestaltet haben: Während CL als grundlegende berufliche Pflicht eine strikte Verpflichtung zur Ablehnung jeglichen Interessenkonflikts wahrt (siehe auch Abschnitt 3 der Nutzungsbedingungen), sind wir der Auffassung, dass diese vertragliche und ethische Verpflichtung durch technische und organisatorische Garantien ergänzt werden muss, die jedem Nutzer eine echte, nachweisbare Kontrolle über seine eigenen Daten geben. Die nachfolgenden Bestimmungen — insbesondere die optionale Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (Abschnitt 10.1) und unsere bewusste KI-Richtlinie (Abschnitt 9) — sind der praktische Ausdruck dieser Überzeugung. Es handelt sich nicht um allgemeine Compliance-Erklärungen: Sie spiegeln eine Positionierungsentscheidung wider, die wir für untrennbar von der Art von Plattform halten, die eine Public-Affairs-Beratung ihren Berufskollegen verantwortungsvoll anbieten kann.

2. Verantwortlicher

CL Corporate Affairs Consulting E.I.
1 avenue de l’Observatoire, 75006 Paris, Frankreich
Avenue de Tervueren 103, B-1040 Brüssel, Belgien
Kontakt: cl.eu.com/contact

3. Rollen und Verantwortlichkeiten nach der DSGVO

Die Zuordnung der datenschutzrechtlichen Rollen innerhalb von Compass hängt vom konkreten Nutzungskontext ab und wird im Einzelfall gemäß den Artikeln 4 Abs. 7, 4 Abs. 8, 26 und 28 der DSGVO beurteilt. Maßgeblich ist, welche Partei über die Zwecke und wesentlichen Mittel jedes Verarbeitungsvorgangs entscheidet — nicht die vertragliche Bezeichnung allein.

Wenn CL Compass für die eigene Beratungstätigkeit nutzt, handelt CL Corporate Affairs Consulting als alleiniger Verantwortlicher für alle innerhalb der Plattform verarbeiteten Daten, einschließlich Referenzdaten, Stakeholder-Mapping, Positionsanalyse und Engagement-Aufzeichnungen.

Wenn ein Drittnutzer im Rahmen seiner eigenen Public-Affairs-Tätigkeiten auf Compass zugreift, werden die jeweiligen Rollen durch die Art des Auftrags und den Grad der Autonomie jeder Partei bestimmt:

In allen Fällen verpflichtet sich CL Corporate Affairs Consulting, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO zu gewährleisten. Soweit CL Corporate Affairs Consulting als Auftragsverarbeiter handelt, regeln die Nutzungsbedingungen der Plattform die Pflichten jeder Partei gemäß Art. 28 DSGVO.

3.1 Sonderfall — von CL konzipierte Analysemethoden

Die in Abschnitt 3 beschriebenen Rollen unterscheiden, wer was entscheidet innerhalb eines gegebenen Verarbeitungsvorgangs. In diesem Rahmen verdient eine Nuance, ausdrücklich genannt zu werden: Compass bindet eine Reihe von Analysemethoden ein, die von CL Corporate Affairs Consulting konzipiert wurden — insbesondere die auf Stakeholder angewandte Einflussgewichtung, das Dringlichkeits-Scoring, das zeitkritisches Engagement kennzeichnet, die Activate-Target-Erkennung, die prioritäre Kontakte hervorhebt, und die prädiktive Schätzung legislativer Zeitpläne, die aus früheren Verfahrensmustern abgeleitet wird. Der Nutzer steuert, wer der Plattform hinzugefügt wird, welche Daten eingegeben werden und welcher strategische Zweck verfolgt wird; CL ist der Urheber der Methodik, die diese vom Nutzer kontrollierten Daten in ein Scoring, ein Ranking oder eine Schätzung umwandelt.

Nach der DSGVO ist die Bestimmung der wesentlichen Mittel der Verarbeitung eines der Kriterien, das einen Verantwortlichen von einem Auftragsverarbeiter unterscheidet (Art. 4 Abs. 7 DSGVO; EDSA-Leitlinien 07/2020 zu den Begriffen des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters, ab Rn. 38). Da die in Compass eingebetteten Gewichtungs- und Ranking-Methoden prägen, wie die Daten eines Nutzers analysiert und dargestellt werden, erkennt CL Corporate Affairs Consulting an, dass es für diese spezifischen Analysevorgänge einen Teil der Verantwortung für die methodische Gestaltung behält — neben dem Nutzer, der für die zugrunde liegenden Daten, die Wahl der betroffenen Personen und den verfolgten strategischen Zweck Verantwortlicher bleibt. Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU, der entschieden hat, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit für bestimmte Phasen eines Verarbeitungsvorgangs entstehen kann (Urteile C-210/16 Wirtschaftsakademie und C-40/17 Fashion ID).

Konkret steht es dem Nutzer frei, einem Scoring zu widersprechen, es manuell zu überschreiben und Compass zu nutzen, ohne sich auf die vorgeschlagene Gewichtung zu stützen — Positionen und Einflusswerte können jederzeit von Hand gesetzt oder überschrieben werden. Die von CL konzipierte Scoring-Methodik beruht auf Gewichtungen und Einflussanalyse-Modalitäten, die aus der einschlägigen politikwissenschaftlichen Literatur abgeleitet sind. Was dem Nutzer gegeben wird, ist eine substanzielle Kontrolle über deren Ergebnis — jeder vorgeschlagene Wert ist sichtbar und kann von Hand angepasst oder überschrieben werden —, und CL steht für die von ihm konzipierte Methodik ein. Diese verbleibende methodische Verantwortung erstreckt sich nicht auf die gesamte Mapping-Arbeit des Nutzers: Für die eingegebenen Daten, die ausgewählten betroffenen Personen und den verfolgten Zweck bleibt der Nutzer der Verantwortliche.

4. Kategorien der verarbeiteten Daten

Compass verarbeitet drei unterschiedliche Kategorien personenbezogener Daten, jede mit ihrem eigenen Regime:

Account-Daten des Nutzers (Name, E-Mail-Adresse, Unternehmen, ggf. Telefonnummer, gehashte Anmeldedaten) werden ebenfalls zum Zweck der Bereitstellung des Zugangs zur Plattform verarbeitet.

Browsing-Daten: Ein einziges Session-Cookie (HTTP-only, rein funktional, kein Tracking) wird für die Authentifizierung verwendet.

5. Rechtsgrundlage und Zwecke

Die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb von Compass stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen:

6. Abwägung des berechtigten Interesses

Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f der DSGVO wurde die Berufung auf das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Stakeholder-Daten wie folgt beurteilt:

7. Öffentlich verfügbare Daten und besondere Kategorien

Ein erheblicher Teil der in Compass verarbeiteten personenbezogenen Daten betrifft Personen des öffentlichen Lebens, die in ihrer offiziellen Eigenschaft handeln (Mitglieder des Europäischen Parlaments, Kommissionsmitglieder, Bedienstete des Rates, registrierte Interessenvertreter). Diese Daten stammen aus offiziellen, öffentlich zugänglichen institutionellen Datenbanken:

Soweit die verarbeiteten Daten Informationen enthalten, die politische Meinungen im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO offenbaren können (z. B. namentliche Abstimmungen, öffentlich erklärte Positionen zu Gesetzgebungsdossiers, Fraktionszugehörigkeit), ist eine solche Verarbeitung nach Art. 9 Abs. 2 lit. e DSGVO zulässig, da sie ausschließlich personenbezogene Daten betrifft, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat — durch offizielle institutionelle Kanäle, parlamentarische Abstimmungen, öffentliche Äußerungen oder freiwillige Veröffentlichungen auf öffentlichen Social-Media-Konten. Diese Ausnahme wird strikt auf Daten angewandt, die bereits aufgrund eigener Handlungen der betroffenen Person in ihrer offiziellen Eigenschaft öffentlich zugänglich sind.

Zu unterscheiden ist zwischen diesen offensichtlich öffentlichen zugrunde liegenden Daten und der analytischen Haltungsbewertung, die ein Nutzer einem Stakeholder zuordnen kann. Diese Bewertung (der vom Nutzer eingeschätzte attitude-Score) ist die eigene Charakterisierung einer politischen Haltung durch den Nutzer, die die Person des öffentlichen Lebens selbst offensichtlich öffentlich gemacht hat — durch namentliche Abstimmungen, erklärte Positionen zu Gesetzgebungsdossiers und öffentliche Äußerungen. In einem vorsorglichen Ansatz stützt sich CL, soweit die Haltungsbewertung Daten berührt, die politische Meinungen offenbaren, auf eine doppelte Grundlage: Art. 9 Abs. 2 lit. e DSGVO (von der betroffenen Person offensichtlich öffentlich gemachte Daten), da die Bewertung eine Haltung charakterisiert, die die Person in ihrer offiziellen Eigenschaft öffentlich manifestiert hat, zusammen mit der Grundlage des berechtigten Interesses Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, nach der in Abschnitt 6 dargelegten Abwägung (Personen des öffentlichen Lebens, die in beruflicher oder öffentlicher Eigenschaft handeln, öffentliche Quellen, kein kommerzielles Profiling). CL stützt sich für diesen die besondere Kategorie betreffenden Aspekt nicht allein auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Art. 9 Abs. 2 lit. e bleibt jedenfalls die Grundlage für die tatsächlich offensichtlich öffentlichen zugrunde liegenden Daten (namentliche Abstimmungen, erklärte Positionen, Fraktionszugehörigkeit).

8. Unser Ansatz zu Nutzerkontrolle und Transparenz

Zwei der folgenreichsten Gestaltungsentscheidungen von Compass — die optionale Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von nutzergenerierten Inhalten (Abschnitt 10.1) und die KI-Richtlinie der Plattform (Abschnitt 9) — folgen demselben zugrunde liegenden Prinzip. Moderne Technologien (fortgeschrittene Kryptografie, Sprachmodelle) bringen echten Mehrwert für die Public-Affairs-Arbeit, werfen aber auch berechtigte Fragen auf: Wer kann was lesen, wohin fließen die Daten und worüber hat der Nutzer tatsächlich die Kontrolle? Anstatt diese Fragen mit allgemeinen Beteuerungen zu beantworten, ist Compass so gestaltet, dass die Antworten sichtbar, überprüfbar und vom Nutzer gewählt sind.

Dies übersetzt sich in drei operative Regeln, die gleichermaßen für die Verschlüsselung und für die KI gelten:

Die beiden folgenden Abschnitte wenden diesen Rahmen auf die beiden spezifischen Fälle der KI-gestützten Analyse (Abschnitt 9) und der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (Abschnitt 10.1) an.

9. KI-Dienste

Compass enthält eine KI-Schicht, die analytische Aufgaben wie Positionsklassifizierung, Stakeholder-Analyse, strategische Briefings sowie das Vorschlagen von Positionierungen und Umformulierungen zu den in Diskussion stehenden Texten unterstützt. Die Plattform ist um ein festes Prinzip herum gestaltet: Der Nutzer wählt stets, welche KI-Konfiguration verwendet wird, falls überhaupt, und kann jederzeit zu einer Konfiguration zurückkehren, an der keine KI beteiligt ist.

CL Corporate Affairs Consulting hat sich bewusst entschieden, den KI-Umfang von Compass auf Mistral zu beschränken, den europäischen KI-Anbieter mit Sitz in Paris (Frankreich). Kein anderer KI-Drittanbieter — weder OpenAI noch Anthropic noch irgendein nichteuropäisches Modell — ist in die Plattform integriert, und keiner ist für eine künftige Integration vorgesehen. Compass stützt sich auf eine einzige KI-Konfiguration: die europäische kommerzielle API von Mistral, die nachstehend beschrieben wird. Diese bewusste Beschränkung ist zugleich eine Haltung — ein Bekenntnis zur europäischen digitalen Souveränität: Die KI-Verarbeitung verbleibt auf europäischer Infrastruktur, ohne Übermittlung von Daten an außereuropäische Anbieter.

9.1 Europäische kommerzielle API von Mistral

In dieser Konfiguration werden KI-Anfragen an die kommerzielle API von Mistral AI (api.mistral.ai) gesendet. Mistral AI ist ein französisches Unternehmen; die API wird über europäische Infrastruktur (Frankreich und Schweden) betrieben, und die gesamte KI-Verarbeitung findet innerhalb der Europäischen Union statt, ohne Übermittlung in ein Drittland. Diese Konfiguration ist in zwei Modalitäten verfügbar:

In beiden Modalitäten gelten die folgenden Schutzvorkehrungen:

Referenzdokumentation — Mistral-Bedingungen: legal.mistral.ai/terms · Auftragsverarbeitungsvertrag: legal.mistral.ai/terms/data-processing-addendum.

9.2 KI-gestützte Recherche öffentlicher Quellen

Auf ausdrückliche Handlung des Nutzers hin kann die KI-Schicht öffentlich zugängliche Quellen (die offizielle Website einer Organisation, öffentliche Positionspapiere, Positionsstellungnahmen) konsultieren, um die Positionierung einer Organisation oder eines Mandanten zu charakterisieren oder die erklärten Mandanten einer Beratung zu ermitteln. Diese Konsultation erfolgt niemals automatisch: Sie geht aus einem ausdrücklichen Befehl des Nutzers hervor, wird protokolliert, und ihr Ergebnis wird dem Nutzer vor jeder Speicherung zur Validierung vorgelegt. Das Transparenzregister der Europäischen Union seinerseits wird lokal aus bereits in Compass integrierten Daten konsultiert, ohne externe Anfrage.

9.3 Dem Nutzer wird niemals ein KI-Anbieter aufgezwungen

Die Aktivierung einer der beiden KI-Konfigurationen erfordert eine bewusste Handlung des Nutzers unter Mein Account verwalten. Der Standardzustand jedes Compass-Accounts ist “keine KI” — die KI-gestützten Funktionen sind schlicht nicht vorhanden, bis der Nutzer ausdrücklich die europäische API von Mistral aktiviert. Der Nutzer kann jederzeit zu “keine KI” zurückkehren, ohne dass Daten zwischen den Konfigurationen fortbestehen.

KI-generierte Inhalte, die über die europäische API von Mistral erzeugt werden, werden nur zu Informationszwecken bereitgestellt und sollten stets vom Nutzer überprüft und validiert werden, bevor auf ihrer Grundlage gehandelt oder sie extern geteilt werden. CL Corporate Affairs Consulting übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der KI-generierten Ergebnisse.

9.4 Unterauftragsverarbeiter und internationale Übermittlungen

Soweit CL Corporate Affairs Consulting personenbezogene Daten im Auftrag eines Nutzers verarbeitet, stützt es sich auf eine bewusst begrenzte Reihe von Unterauftragsverarbeitern, von denen jeder durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag im Sinne von Art. 28 DSGVO gebunden ist:

Das Hosting erfolgt auf einem privaten, dedizierten Server innerhalb der Europäischen Union unter der physischen Kontrolle von CL Corporate Affairs Consulting (siehe Abschnitt 10); kein Public-Cloud-Anbieter eines Dritten handelt als Unterauftragsverarbeiter. CL führt eine aktuelle Liste seiner Unterauftragsverarbeiter und wird die Nutzer über jede wesentliche Änderung informieren — insbesondere bevor ein neuer Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beginnt.

Die im Browser geladenen Assets werden auf EU-Infrastruktur selbst gehostet. Alle im Browser des Besuchers geladenen Assets — einschließlich der Web-Schriftarten (Cormorant Garamond, Vollkorn und Montserrat) und der JavaScript-Visualisierungsbibliothek (D3.js), die auf der Stakeholder-Mapping-Seite verwendet wird — werden unmittelbar von den eigenen EU-gehosteten Servern von CL Corporate Affairs Consulting ausgeliefert. Keine Seite lädt Assets von Google, Cloudflare oder einem anderen nicht-europäischen Content-Delivery-Network, und beim Rendern wird keine IP-Adresse und kein Browser-Detail des Besuchers an solche Anbieter übermittelt. Dementsprechend ist die einzige mit der Plattform verbundene Übermittlung personenbezogener Daten die optionale Opt-in-Funktion der Mistral-KI (standardmäßig deaktiviert), deren Verarbeitung innerhalb der Europäischen Union verbleibt (siehe Abschnitt 9.1).

10. Datensicherheit und Hosting

Alle von Compass verarbeiteten Daten werden auf einem privaten, dedizierten Server innerhalb der Europäischen Union gespeichert, unter der physischen Kontrolle von CL Corporate Affairs Consulting. Die Plattform setzt die folgenden Sicherheitsmaßnahmen um:

E-Mails im Zusammenhang mit der Account-Verwaltung (Passworterstellung, Zurücksetzung, Änderungsbenachrichtigungen) werden per SMTP mit TLS-Verschlüsselung versendet.

10.1 Optionale Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Warum es diese Funktion gibt. Compass wird von einer aktiv tätigen Public-Affairs-Beratung entwickelt und betrieben, deren Nutzer oft selbst Public-Affairs-Fachleute sind, die an sensiblen Angelegenheiten arbeiten — mitunter an Dossiers, die dieselben Politikbereiche berühren wie Mandate, die von CL selbst oder von dessen anderen Mandanten verfolgt werden. Auch wenn CL Corporate Affairs Consulting als grundlegende berufliche Pflicht eine strikte Politik der Ablehnung jeglichen Interessenkonflikts wahrt (siehe auch Abschnitt 3 der Nutzungsbedingungen) und sich vertraglich verpflichtet, nutzergenerierte Inhalte niemals zu lesen (siehe Abschnitt 11 der Nutzungsbedingungen), sind wir der Auffassung, dass Nutzer nicht gezwungen sein sollten, dieser Verpflichtung allein auf Vertrauen hin zu folgen. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist die technische Umsetzung dieser Überzeugung: Sie gibt den Nutzern eine Möglichkeit, durch die Gestaltung der Plattform selbst sicherzustellen, dass ihre analytische Arbeit mathematisch außerhalb der Reichweite von CL-Betreibern, von Dritten, die Zugang zu den Servern erlangen, und von jeder Behörde liegt, die eine erzwungene Offenlegung anstrebt. Dies ist aus unserer Sicht eine natürliche Konsequenz daraus, ein Werkzeug für den eigenen Berufsstand zu bauen.

Was es in der Praxis bedeutet. Zusätzlich zu den oben genannten grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen bietet Compass einen optionalen Modus der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, den Nutzer jederzeit unter Mein Account verwalten aktivieren können. Diese Funktion ist nicht standardmäßig aktiviert; sie ist ein ausdrückliches Opt-in, gedacht für Nutzer, die besonders sensibles Material verarbeiten und zusätzlich zu den vertraglichen Verpflichtungen von CL eine technische Garantie hinzufügen möchten. Nutzer, die sie nicht aktivieren, sind selbstverständlich vollständig durch die vertragliche Nicht-Einsichtnahme-Verpflichtung abgedeckt, die unabhängig vom Verschlüsselungsstatus gilt; die Funktion wird als zusätzliche Ebene für Nutzer angeboten, die sie wünschen, nicht als Voraussetzung für die Nutzung der Plattform.

Was verschlüsselt wird. Wenn die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für einen Account aktiviert ist, werden die folgenden Daten im Browser des Nutzers verschlüsselt, bevor sie auf dem Server gespeichert werden: die Liste der vom Nutzer verfolgten Dossiers, persönliche Notizen, die vom Nutzer verfassten Inhalte des Stakeholder-Mappings (zugeordnete Positionszusammenfassungen, unterstützende Argumente, private Kommentare und kuratierte Quellen), Watch-Keywords (im Secure-Search-Modus), Themennamen, vom Nutzer verfasste Biografien und Profilnotizen, Einträge des Engagement-Logs (Besprechungsaufzeichnungen, Erkenntnisse, Signale), der persönliche Radar-Cache des Nutzers sowie alle anderen vom Nutzer persönlich verfassten Inhalte. Der Umfang der Verschlüsselung ist bewusst breit angelegt und soll verhindern, dass irgendein Beobachter des Servers — einschließlich CL-Betreibern — die Aktivität, Interessen oder analytischen Positionen des Nutzers profilieren kann.

Was nicht verschlüsselt wird und warum. Die folgenden Kategorien bleiben konstruktionsbedingt unverschlüsselt: öffentliche Referenzdaten, die für alle Nutzer gemeinsam gelten (Mitglieder des Europäischen Parlaments, Kommissionsmitglieder, Kommissionsbedienstete, Bedienstete des Rates, Organisationen des Transparenzregisters, institutionelle Kalenderereignisse, allesamt aus offiziellen EU-Datenbanken); Account-Informationen, die für Authentifizierung und Benachrichtigungen erforderlich sind (Vorname, Nachname, E-Mail, Telefonnummer, Organisation); technische Kennungen, die für SQL-Joins erforderlich sind (Primärschlüssel, Fremdschlüssel, Nutzerkennungen); Audit-Zeitstempel (Erstellungs-, Änderungs-, Anmeldezeitpunkte); kryptografische Lookup-Hashes (irreversible SHA-256-Digests von Watch-Keywords im Secure-Search-Modus, die für den serverseitigen Abgleich verwendet werden, ohne das Keyword preiszugeben); und die analytischen Scores und die daraus abgeleiteten Rankings (die Einfluss-, Dringlichkeits-, Beteiligungs- und Haltungs-Scores, die jedem Stakeholder zugeordnet sind, zusammen mit dem Prioritätsquadranten und den daraus berechneten Activate-Target-Kennzeichen). Letztere sind kein vom Nutzer verfasster Freitext, sondern Werte, die durch die von CL konzipierten Analysemethoden erzeugt werden (Einflussgewichtung, Dringlichkeits- und Activate-Target-Scoring) und die der Server berechnet und neu berechnet; die numerischen Scores für die Engine lesbar zu halten, ist genau das, was es der Plattform erlaubt, Stakeholder auf der Karte zu positionieren, zu ranken und ihren Quadranten neu zu berechnen. Die schriftliche Begründung, die jeden Score rechtfertigt, ist selbst verschlüsselt, und eine nackte Zahl — etwa ein Einfluss von 80 — ist ohnehin weitaus weniger aussagekräftig als die Begründung des Analysten, die geschützt bleibt. Diese Kategorien sind entweder ihrer Natur nach bereits öffentlich oder für den technischen Betrieb des Dienstes erforderlich. Wir führen sie hier auf, anstatt die Verschlüsselung nur vage zu erwähnen, weil wir der Auffassung sind, dass eine ehrliche Beschreibung der Grenzen der Garantie selbst Teil der Garantie ist.

Wie es funktioniert — in einfachen Worten. Wenn ein Nutzer die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aktiviert, geschehen zwei Dinge in seinem Browser, beide für den Server unsichtbar. Erstens wird lokal ein neuer Hauptschlüssel erzeugt: Dies ist der Schlüssel, der die Inhalte des Nutzers tatsächlich verschlüsselt. Zweitens wird dieser Hauptschlüssel selbst in einen versiegelten Umschlag gelegt, dessen Schloss nur durch das Anmeldepasswort des Nutzers geöffnet wird. Der Server speichert den versiegelten Umschlag, aber niemals den Hauptschlüssel im Klartext und niemals das Passwort. Jedes Mal, wenn der Nutzer sich anmeldet, öffnet das Passwort den Umschlag lokal im Browser, der Hauptschlüssel wird für die Dauer der Sitzung wiederhergestellt, und die verschlüsselten Felder können gelesen werden; wenn der Nutzer sich abmeldet, kehrt alles wieder in seinen versiegelten Umschlag auf der Serverseite zurück. CL hält den Hauptschlüssel niemals und kann ihn nicht rekonstruieren: Die kryptografische Garantie besteht darin, dass das, was auf unseren Servern in verschlüsselter Form gespeichert ist, für uns konstruktionsbedingt unlesbar ist.

Wie es funktioniert — in technischen Begriffen. Das Verfahren ist zero-knowledge: Die Schlüssel, die Nutzerdaten entschlüsseln, verlassen niemals das Gerät des Nutzers und werden auf dem Server in keiner abrufbaren Form gespeichert. Genauer gesagt:

Was das im Alltag bedeutet. Das Zwei-Schlüssel-Design hat für Nutzer einen unmittelbaren, praktischen Nutzen:

Konsequenzen für CL. Da der Schlüssel, der den Hauptschlüssel schützt, aus dem Passwort des Nutzers abgeleitet wird und niemals dessen Browser verlässt, können CL Corporate Affairs Consulting und seine Administratoren die verschlüsselten Felder eines Accounts, für den die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aktiviert ist, konstruktionsbedingt nicht lesen. Diese Eigenschaft wird technisch durchgesetzt, nicht bloß vertraglich, und gilt selbst angesichts einer internen Untersuchung, eines Sicherheitsvorfalls oder einer behördlichen Anordnung: CL hält den Schlüssel nicht, kann ihn nicht rekonstruieren und kann nicht gezwungen werden, den Klartextinhalt verschlüsselter Felder herauszugeben. Diese Einschränkung gilt gleichermaßen für CL selbst und wird als bewusste Konsequenz des Zero-Knowledge-Designs in Kauf genommen (siehe auch Abschnitt 11 der Nutzungsbedingungen).

Felder, die nicht verschlüsselt sind, bleiben für CL-Betreiber technisch zugänglich. In Abwesenheit der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung umfasst dies den Inhalt von Notizen, das Stakeholder-Mapping, zugeordnete Positionen, private Kommentare und alle anderen vom Nutzer verfassten Inhalte. Die Nicht-Einsichtnahme dieser Felder durch CL wird ausschließlich durch die vertragliche Verpflichtung geregelt, die in Abschnitt 11 der Nutzungsbedingungen festgelegt ist, und wird in Abwesenheit der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht durch eine technische Unmöglichkeit erzwungen. Wir sind der Auffassung, dass diese Unterscheidung ausdrücklich genannt werden muss: Es ist der Unterschied zwischen einer Garantie, die zu erfüllen wir versprechen, und einer Garantie, die die Plattform selbst durchsetzt.

Selbst wenn die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aktiviert ist, bleiben bestimmte betriebliche Metadaten für CL-Betreiber technisch sichtbar, als unvermeidliche Folge des Betriebs eines Webdienstes. Diese Metadaten erlauben keine Rekonstruktion verschlüsselter Inhalte, können aber Rückschlüsse auf bestimmte Nutzungsmerkmale zulassen:

Diese strukturellen Metadaten fallen unter dieselbe vertragliche Nicht-Einsichtnahme-Verpflichtung wie alle anderen nicht verschlüsselten Daten (Abschnitt 11 der Nutzungsbedingungen). CL Corporate Affairs Consulting verpflichtet sich, sie für keinen anderen Zweck als die technische Überwachung des Dienstes (Sicherheitsüberwachung, Debugging, Kapazitätsplanung) zu verwerten. Wir dokumentieren sie hier, anstatt sie wegzulassen, weil die Glaubwürdigkeit der umfassenderen Garantie von einer transparenten Beschreibung ihrer Grenzen abhängt.

Umgekehrt können Felder, die mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verschlüsselt wurden, von niemandem außer dem Nutzer gelesen werden, auch nicht von CL selbst. Dies ist eine Eigenschaft des kryptografischen Designs, kein vertragliches Versprechen: Der Entschlüsselungsschlüssel wird aus dem Passwort des Nutzers in dessen eigenem Browser abgeleitet und verlässt niemals das Gerät des Nutzers. CL hält den Schlüssel nicht, kann ihn nicht rekonstruieren und kann nicht gezwungen werden, den Klartextinhalt verschlüsselter Felder herauszugeben — weder als Reaktion auf eine behördliche Anordnung, noch im Verlauf einer Sicherheitsuntersuchung, noch auf Verlangen eines Dritten, der Zugang zu den Servern erlangen würde. Diese Einschränkung gilt gleichermaßen für CL Corporate Affairs Consulting und wird als bewusste Konsequenz des Zero-Knowledge-Designs in Kauf genommen.

10.2 Trennung zwischen der Compass-Plattform und der Beratungspraxis von CL Corporate Affairs

CL Corporate Affairs Consulting betreibt zwei unterschiedliche Tätigkeiten über eine einzige Rechtsperson: die Herausgabe von Compass und eine Public-Affairs-Beratungspraxis. Diese Doppelrolle kann in manchen Fällen ein Interessenkonfliktrisiko schaffen, das die vertragliche Nicht-Einsichtnahme-Verpflichtung (Abschnitt 11 der Nutzungsbedingungen) und die optionale Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (Abschnitt 10.1) bereits adressieren. Die folgenden Bestimmungen ergänzen diesen Rahmen um praktische Verpflichtungen, deren Einhaltung keinen formellen Compliance-Apparat erfordert.

(a) Keine Wiederverwendung von Nutzerdaten in CL-Beratungsmandaten. CL Corporate Affairs Consulting verpflichtet sich, in seinen eigenen Beratungsmandaten niemals Daten, Analysen, Positionen, Mappings, Kommentare, Entwürfe von Änderungsanträgen, Watchlists oder Erkenntnisse zu verwenden, die von einem Compass-Nutzer eingegeben wurden — unabhängig davon, ob die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aktiviert ist oder nicht. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf die Identität der vom Nutzer verfolgten Dossiers, die Substanz seiner analytischen Arbeit und sogar die schlichte Tatsache, dass sich der Nutzer für ein bestimmtes Thema interessiert. Wo die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aktiviert ist, wird die Verpflichtung zusätzlich durch kryptografische Unmöglichkeit durchgesetzt (Abschnitt 10.1).

(b) Dreistufige Datentaxonomie. Compass verarbeitet drei unterschiedliche Datenkategorien, jede mit ihrem eigenen Schutzregime:

(c) Zugriffsrichtlinie. Der Zugriff auf die Produktionsdatenbank ist auf die technischen Funktionen beschränkt, die für den Betrieb des Dienstes erforderlich sind, und erfolgt nicht routinemäßig — er findet für Betrieb, Wartung und Support statt, nicht um Nutzerinhalte einzusehen; privilegierte Aktionen werden in dem in Abschnitt 10 genannten Sicherheits- und Rechenschaftsprotokoll aufgezeichnet, das dazu dient, Vorfälle zu erkennen und zu untersuchen und die Rechenschaftspflicht zu unterstützen, und nicht als internes Kontrollinstrument. Die Plattform läuft auf einem privaten, in der EU gelegenen Server unter der physischen Kontrolle von CL Corporate Affairs — ohne Rückgriff auf einen Public-Cloud-Anbieter oder einen Dritten mit Zugang zu Nutzerinhalten. Die Trennung zwischen Accounts wird auf Anwendungsebene durch nutzerbezogene Abfragen durchgesetzt und — für Accounts mit aktivierter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung — durch nutzerspezifische Verschlüsselungsumschläge verstärkt: Kein Nutzer kann auf die analytischen Inhalte eines anderen Nutzers zugreifen.

(d) Verstärkte Vertraulichkeitsverpflichtung. Über die DSGVO hinaus richtet CL Corporate Affairs Consulting seine Praxis freiwillig an den beruflichen Vertraulichkeitsstandards aus, die für Public-Affairs-Praktiker gelten: dem Verhaltenskodex des EU-Transparenzregisters, der dem Interinstitutionellen Übereinkommen von 2021 zwischen Parlament, Rat und Kommission beigefügt ist (insbesondere dessen Bestimmungen über die redliche Beschaffung, Handhabung und Weitergabe von EU-Informationen); den Werten Integrität, Transparenz, Genauigkeit und Vertraulichkeit, die im Verhaltenskodex der SEAP (Society of European Affairs Professionals) niedergelegt sind; und den deontologischen Standards der französischen Hohen Behörde für Transparenz im öffentlichen Leben (HATVP) für registrierte Interessenvertreter — namentlich dem Verbot, Informationen mit betrügerischen Mitteln zu beschaffen und von Amtsträgern erlangte Informationen zu verkaufen. Bei der Annahme eines neuen Beratungsmandats prüft CL Corporate Affairs nach Treu und Glauben auf jede offensichtliche Überschneidung mit der bekannten Tätigkeit eines Compass-Nutzers und lehnt das Mandat ab, wenn eine solche festgestellt wird.

(e) Einfache Konfliktmeldung in beide Richtungen.

Jede Meldung wird ernst genommen. Jede eingehende Meldung — von einem Nutzer, von CL selbst oder von einem Dritten — wird mit ethischer und rechtlicher Sorgfalt geprüft. Wir behandeln dies als eine Kernvoraussetzung für die Glaubwürdigkeit der Plattform, nicht als optionale Höflichkeit: In einem Beruf, in dem Diskretion Teil der Leistung ist, würde ein Werkzeug, das Interessenkonfliktmeldungen falsch handhabt, gerade das verlieren, was es überhaupt erst nutzenswert macht.

11. Datenspeicherung

Im Einklang mit dem Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5(1)(e) DSGVO) werden personenbezogene Daten nur so lange gespeichert, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. Solange ein Account aktiv ist, werden die Daten auf der Rechtsgrundlage der Vertragserfüllung (Art. 6(1)(b) DSGVO) gespeichert: Die eigenen Dossiers, Stakeholder-Mappings, Positionen, Notizen und Engagement-Logs eines Nutzers sind genau jene Inhalte, deren Speicherung und Bereitstellung der Dienst bezweckt, und werden so lange aufbewahrt, wie der Nutzer den Account unterhält. Der Nutzer kontrolliert diese Inhalte unmittelbar — einzelne Dossiers, Notizen und sonstige Elemente können jederzeit aus der Plattform heraus gelöscht werden.

12. Empfänger der Daten

Die innerhalb von Compass verarbeiteten personenbezogenen Daten sind nur für autorisierte Nutzer der Plattform zugänglich. Jeder Nutzer greift nur auf die für seine eigene Tätigkeit relevanten Daten zu. Interne Notizen und Engagement-Aufzeichnungen sind nur für den Nutzer sichtbar, der sie erstellt hat.

Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, außer:

Die vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter, zusammen mit der Bestätigung, dass alle im Browser geladenen Assets (Web-Schriftarten und die Visualisierungsbibliothek D3.js) auf den EU-Servern von CL selbst gehostet werden, sowie unsere Verpflichtung, die Nutzer über neue Unterauftragsverarbeiter zu informieren, sind in Abschnitt 9.4 dargelegt.

13. Ihre Rechte

Die DSGVO gewährt Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, bestimmte Rechte. Innerhalb von Compass gelten diese Rechte je nach Kategorie der betroffenen Person unterschiedlich:

Plattformnutzer (Account-Inhaber) können jederzeit:

Als Stakeholder erfasste Personen (Personen des öffentlichen Lebens, institutionelle Akteure), deren öffentlich verfügbare Daten in Compass verarbeitet werden, können:

An wen man sich wenden kann: Anfragen zu Account-Daten des Nutzers sind an CL Corporate Affairs Consulting zu richten. Soweit ein Drittnutzer als Verantwortlicher für von ihm eingegebene Stakeholder-Daten handelt, sind Anfragen von Stakeholdern zu diesen Daten an den betreffenden Nutzer (Verantwortlichen) zu richten. CL Corporate Affairs Consulting unterstützt gegebenenfalls bei der Weiterleitung solcher Anfragen.

Um eines dieser Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular. Bestehen begründete Zweifel an der Identität der antragstellenden Person, können wir die Informationen anfordern, die zur Bestätigung dieser Identität erforderlich sind, bevor wir tätig werden. Wir beantworten Anträge innerhalb eines Monats nach Eingang; diese Frist kann um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden, wenn der Antrag komplex ist oder eine Vielzahl von Anträgen eingeht, worüber wir die antragstellende Person innerhalb des ersten Monats informieren. Sie können auch eine Beschwerde bei der CNIL (cnil.fr) oder bei jeder zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.

14. Cookies

Compass verwendet ein unbedingt erforderliches Erstanbieter-Session-Cookie (compass_session), das für die Authentifizierung benötigt wird. Es ist HTTP-only und Secure, wird mit SameSite=Lax gesetzt und speichert ausschließlich eine Sitzungskennung — über diese Kennung hinaus keine personenbezogenen Daten und kein websiteübergreifendes Tracking. Seine Lebensdauer entspricht der Sitzung des Nutzers; sie wird verlängert, wenn der Nutzer “Angemeldet bleiben” wählt, und ist andernfalls kurzlebig.

Auf den öffentlichen Seiten (der Startseite und den übrigen Seiten außerhalb der Anwendung) setzt Compass außerdem zwei rein funktionale Erstanbieter-Präferenz-Cookies, die keine personenbezogenen Daten, keine Kennung enthalten und kein Tracking durchführen: compass_lang speichert die vom Besucher gewählte Oberflächensprache (EN/FR/DE/IT), damit sie nicht bei jedem Besuch erneut ausgewählt werden muss, und compass_intro_seen vermerkt, dass die kurze Einführungsanimation bereits angezeigt wurde, damit sie nicht bei jedem Besuch erneut abgespielt wird. Beide sind Erstanbieter-Cookies, laufen nach etwa 7 Tagen ab und speichern lediglich einen einfachen Präferenzwert.

Es werden keine Tracking-, Profiling- oder Werbe-Cookies verwendet, und auf der Compass-Plattform ist kein Tool zur Reichweitenmessung im Einsatz. Da das Session-Cookie unbedingt erforderlich ist, um den vom Nutzer angeforderten Dienst (Authentifizierung) bereitzustellen, und die beiden Präferenz-Cookies rein funktional sind — beschränkt auf das Speichern vom Nutzer aktiv getroffener Entscheidungen und ohne personenbezogene Daten — fallen sie unter die Ausnahme für “unbedingt erforderliche / funktionale” Cookies der ePrivacy-Richtlinie (Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58/EG in ihrer Umsetzung ins französische Recht) und erfordern daher kein Einwilligungsbanner. Die Authentifizierung stützt sich ausschließlich auf dieses Session-Cookie und nicht auf Browser-Speicher; etwaige im Local Storage des Browsers gehaltene Daten bestehen nur aus nicht-personenbezogenen Oberflächeneinstellungen.

15. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

CL Corporate Affairs Consulting betreibt die Compass-Infrastruktur und ist als Verantwortlicher auf Plattformebene für die Erkennung, Bewertung und Behandlung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zuständig. Werden wir uns einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bewusst, die voraussichtlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen zur Folge hat, melden wir dies der CNIL unverzüglich und, soweit möglich, binnen 72 Stunden, nachdem uns die Verletzung bekannt wurde (Art. 33 DSGVO). Hat eine Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die betroffenen Personen zur Folge, benachrichtigen wir diese Personen unverzüglich (Art. 34 DSGVO), damit sie Schutzmaßnahmen ergreifen können.

Vermutet ein Nutzer einen Sicherheitsvorfall oder eine Verletzung, die seine Daten betrifft, kann er dies über unser Kontaktformular melden; CL untersucht den Vorgang und nimmt, wo die vorstehenden Schwellen erreicht sind, die erforderlichen Meldungen vor. Inhalte, für die ein Nutzer die optionale Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (Abschnitt 10.1) aktiviert hat, werden ausschließlich als Chiffrat gespeichert, das CL nicht lesen kann, was die Auswirkungen einer solchen Verletzung auf diese Inhalte erheblich verringert.

16. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30)

Obwohl CL Corporate Affairs Consulting eine kleine Organisation ist, greift die Ausnahme nach Art. 30 Abs. 5 für Organisationen mit weniger als 250 Beschäftigten hier nicht, da die Verarbeitung regelmäßig erfolgt und Daten umfassen kann, die politische Meinungen offenbaren (eine besondere Kategorie nach Art. 9 DSGVO). CL führt daher ein Verzeichnis seiner Verarbeitungstätigkeiten, das der CNIL auf Anfrage zur Verfügung steht.

17. Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35)

Da Compass die systematische Bewertung (Scoring) identifizierbarer Personen umfasst — die Einfluss-, Haltungs- und Dringlichkeitsbewertungen — auf der Grundlage von Daten, die politische Meinungen offenbaren können, behandelt CL Corporate Affairs Consulting diese Funktionen als solche, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erfordern, und hat eine solche durchgeführt. Diese Folgenabschätzung dokumentiert die herangezogenen Schutzmaßnahmen: die öffentliche Eigenschaft der betroffenen Personen, die ausschließliche Nutzung öffentlicher Quellen, die in Abschnitt 6 dargelegte Abwägung des berechtigten Interesses, die Verfügbarkeit der optionalen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die Möglichkeit des Nutzers, jeden Wert zu überschreiben, sowie das Fehlen jeglichen kommerziellen Profilings von Privatpersonen. Das Scoring von Personen des öffentlichen Lebens beruht auf dem berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), gestützt auf diese Folgenabschätzung, die fortlaufend überprüft wird. Die vollständige Folgenabschätzung ist in unsere Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) dargelegt.

18. Datenschutzbeauftragter (Art. 37) und Datenschutz-Kontakt

Die Frage nach Art. 37 folgt der in Abschnitt 3.1 dargelegten gemeinsamen und sukzessiven Verantwortlichkeit: Wie der EuGH in Wirtschaftsakademie (C-210/16) und Fashion ID (C-40/17) entschieden hat, knüpft die datenschutzrechtliche Verantwortung — und mit ihr die Rolle des Datenschutzbeauftragten und Kontakts — an den tatsächlichen Umfang jedes Verarbeitungsvorgangs und an die Partei an, die dessen Mittel und Zwecke bestimmt, nicht an eine einzelne Bezeichnung. Compass umfasst zwei unterschiedliche Vorgänge, und die Antwort fällt für jeden anders aus.

Erstens: Für die in der Oberfläche verarbeiteten Daten Dritter — die Stakeholder, die ein Nutzer erfasst und bewertet — liegen die bestimmenden Entscheidungen (welche Personen verarbeitet werden, welche Daten, zu welchem Zweck) überwiegend beim Nutzer. Der Nutzer ist daher der Verantwortliche für diese Verarbeitung und, soweit seine eigene Tätigkeit eine Benennung nach Art. 37 DSGVO verpflichtend macht, diejenige Partei, die hierfür den Datenschutzbeauftragten benennt. CL Corporate Affairs stellt die Plattform, die Methodik und die technischen Schutzmaßnahmen bereit.

Zweitens: Für die Daten der Nutzer selbst — ihre Account- und Identifikationsdaten — ist CL Corporate Affairs Consulting der Verantwortliche und handelt durch seinen gesetzlichen Vertreter als Datenschutzbeauftragter und Anlaufstelle. Es ist erreichbar über unser Kontaktformular, überwacht die Einhaltung für die Verarbeitung auf Plattformebene, bearbeitet Anträge zu Account-Daten und steht in Verbindung mit der CNIL. Da diese Verarbeitung von Account-Daten begrenzt ist und für sich genommen keine umfangreiche Überwachung und keine umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien darstellt, ist CL nicht verpflichtet, hierfür einen gesonderten förmlichen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 zu benennen, und überprüft diese Beurteilung fortlaufend.

Die Benennung des Datenschutz-Ansprechpartners durch CL ist schriftlich festgehalten: siehe unsere Benennung des Datenschutz-Referenten.

19. Information der Stakeholder (Art. 14)

Ein Teil der in Compass verarbeiteten personenbezogenen Daten betrifft Dritte — die von Nutzern erfassten Personen des öffentlichen Lebens — und wird nicht bei diesen Personen selbst, sondern aus öffentlichen Quellen erhoben (die in den Abschnitten 4 und 7 genannten offiziellen institutionellen Datenbanken und Register). Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, ist Art. 14 DSGVO anwendbar. Da es der Nutzer ist, der die zu erfassenden Stakeholder auswählt und die eingegebenen Daten sowie den verfolgten Zweck bestimmt (Abschnitte 2 und 3.1), obliegt die Informationspflicht nach Art. 14 in erster Linie dem Nutzer als Verantwortlichem dieser Analyse; CL Corporate Affairs Consulting als Plattformanbieter erleichtert die Einhaltung — unter anderem dadurch, dass es die nachstehenden allgemeinen Informationen öffentlich zugänglich macht und den betroffenen Personen die Ausübung ihrer Rechte ermöglicht (Abschnitt 13).

Angesichts der Zahl der plattformübergreifend erfassten Personen des öffentlichen Lebens wäre die individuelle Benachrichtigung jeder einzelnen dieser Personen mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden und würde die Ziele der Verarbeitung ernsthaft beeinträchtigen. Unter diesen Umständen greift die Ausnahme des Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO. Als die nach dieser Bestimmung erforderliche Schutzmaßnahme werden diese Informationen über eben diese Datenschutzerklärung öffentlich zugänglich gemacht, die die Kategorien der Daten, die Quellen, die Zwecke und Rechtsgrundlagen sowie die den betroffenen Personen zustehenden Rechte beschreibt (siehe insbesondere die Abschnitte 4, 6, 7 und 13).

Die eigene Analyse eines Stakeholders durch einen Nutzer — die zugeordneten Positionen, die eingeschätzten Bewertungen und die begleitende Begründung — ist vertrauliches berufliches Arbeitsergebnis, und ob es jemals veröffentlicht oder offengelegt wird, ist allein eine Entscheidung dieses Nutzers. Dementsprechend unterliegt ein Antrag auf Zugang zu solchen Daten nach Art. 15 DSGVO der in Art. 15 Abs. 4 DSGVO und Erwägungsgrund 63 anerkannten Grenze, wonach das Recht auf Erhalt einer Kopie die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen darf — einschließlich der Vertraulichkeit des analytischen Arbeitsergebnisses eines Nutzers und etwaiger anwendbarer Geschäftsgeheimnisse.

20. Änderungen dieser Erklärung

Diese Erklärung kann aktualisiert werden, um Änderungen der Funktionen der Plattform, der geltenden Gesetzgebung oder der regulatorischen Leitlinien widerzuspiegeln. Änderungen werden auf dieser Seite mit einem aktualisierten Datum veröffentlicht. Soweit Änderungen die Verarbeitung personenbezogener Daten wesentlich betreffen, werden die Nutzer bei ihrer nächsten Anmeldung benachrichtigt.